Bildungsgutschein für Arbeitssuchende

Die Agenturen für Arbeit und auch die Jobcenter im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende können die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung durch einen Bildungsgutschein fördern.

Grundsätzliches

Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden. Er weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Voraussetzungen

Die Teilnahme an der Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeitnehmer/-innen bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter wägen ab, ob bspw. die Arbeitslosigkeit
auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere
arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem
angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung
auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

Die Antragsteller müssen i.d.R. entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder
drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an
einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit bzw. das
Jobcenter erfolgt sein.

Einlösen des Bildungsgutscheins

Die Weiterbildung muss während der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheins beginnen. Ist dies nicht möglich, kann ggf. ein neuer Gutschein ausgehändigt.

Der Bildungsgutschein kann nur für zugelassene Maßnahmen und bei zugelassenen Weiterbildungsträgern [„AZWV-Zertifizierung“] eingelöst werden. Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURS.NET. Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Eintritts in die Weiterbildung
gültig sein. Die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem
Bildungsgutschein [Ausfertigung für den Träger] die Aufnahme in die zugelassene
Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei der den
Gutschein ausstellenden Agentur für Arbeit vor.

Nähere Informationen hierzu erfahren Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.