Qualifizierungsscheck vom Land Hessen
Mit dem Qualifizierungsscheck fördert das Land Hessen die Weiterbildung von
Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben sowie gemeinnützigen
Organisationen. Ziel dieses Förderinstruments ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken.
Die Förderbedingungen des Qualifizierungsschecks im Überblick:
Es werden nur Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen oder gemeinnütziger
Organisationen mit bis zu 250 Beschäftigten gefördert, wenn diese einer der
folgenden Zielgruppen angehören:
- Beschäftigte, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschlusshaben
- Beschäftigte ab 45 Jahren
- Teilzeitkräfte bis max. 30 Stunden pro Woche
- AusbilderInnen, die didaktisch-methodische Kompetenzen erwerben wollen
- MigrantInnen in einem erlernten Beruf, der in Deutschland nicht anerkannt wird
oder MigrantInnen in Deutsch als Fremdsprache
Der Qualifizierungsscheck finanziert 50% der direkten Weiterbildungskosten bis
maximal 500,– Euro. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF). Förderungsberechtigte können pro Jahr einen Qualifizierungsscheck für eine
Weiterbildungsmaßnahme bei einem zertifizierten Bildungsanbieter, die beruflich
sinnvoll sein muss, erhalten. Voraussetzung für den Erhalt eines
Qualifizierungsschecks ist die kostenlose persönliche und neutrale Bildungsberatung.
Interesse am Qualifizierungsscheck? Wir beraten Sie gerne in unseren
Beratungsstellen oder auch in Ihrem Unternehmen.
Ansprechpartner
Klaus Karger
Qualifizierungsbeauftragter des Wetteraukreises
Telefon 06042/975601
Fax 06042/975602
Mobil 0160/97845436
E-Mail
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